Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak

Seit dem Jahr 2007 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen und als selbstständige Anwältin in einer Bürogemeinschaft tätig. Studiert und promoviert habe ich in Freiburg (Promotion am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht).

Meine drei Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • die verwaltungsrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunft und Löschung von Datenspeicherungen in Datenbanken von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden
  • sonstige verwaltungsrechtliche Verfahren im Bereich des Polizei- und Versammlungsrechts
  • Strafverteidigung.

In Zusammenhang mit meiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentliche ich regelmäßig Artikel in Zeitschriften wie Cilip/Bürgerrechte & Polizei oder im jährlich herausgegebenen Grundrechtereport. Insbesondere zum Thema Polizei- und Versammlungsrecht halte ich häufig Vorträge im Rahmen von Konferenzen und Einzelveranstaltungen an Universitäten, Instituten wie dem Deutschen Institut für Menschenrechte oder für politische Organisationen. Für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsverein gebe ich auch Fortbildungen in diesem Bereich. Außerdem habe ich seit dem Jahr 2012 in parlamentarischen Anhörungen und Fachgesprächen mehrerer Landtage und im Bundestag als Sachverständige Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesänderungen im Gebiet des Polizeirechts abgegeben.