Umfangreiche Datensammlungen der Polizei

Einzelfälle gehen immer wieder durch die Presse: Bürger*innen, die noch nie von einem Strafgericht verurteilt wurden, stellen fest, dass es trotzdem Eintragungen in polizeilichen Datenbanken zu ihnen gibt. So wurde 32 Journalist*innen wegen Eintragungen in solchen Polizei-Dateien ihre Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen, darunter Fälle, in denen die gespeicherten Datensätze schon sehr lang zurückliegende Ermittlungsverfahren betrafen. Mancher Fan durfte nicht zur Fußball-WM reisen, weil ihm durch Deutschland die Ausreise oder das WM-Austragungs-Land die Einreise verweigerte, nachdem von der deutschen Polizei Daten weitergegeben worden waren.

Aber auch Personen, die sich nicht um Zugang zu besonders herausragenden Events wie einer Fußball-WM oder zu besonders sicherheitsrelevanten Ereignissen wie dem G20-Gipfel bemühen, kann es passieren, dass für sie nach Polizei-Abfragen der Dateien aufgrund von polizeilichen Maßnahmen nachteilige Konsequenzen entstehen.

Datei-Abfragen durch die Polizei

Wo ist was gespeichert?

Wer befürchtet, dass Daten bei der Polizei gespeichert sind, steht zunächst vor dem Problem, dass nur schwer nachvollziehbar ist, bei welcher Polizei was gespeichert sein könnte.

Die verschiedenen Polizeibehörden der Länder und des Bundes betreiben jeweils eigene Datei-Systeme, aber auch ein so genanntes Verbundsystem. Hier werden alle möglichen polizeilichen Vorgänge gespeichert, nicht nur Strafverfahren.

Speicherung durch die Polizei

Auskunft als erster Schritt

Wer herausfinden will, welche Polizei in welcher Datei was zur eigenen Person gespeichert hat, kann einen Auskunftsantrag stellen. Es besteht ein Anspruch auf Auskunft. Die jeweilige Polizei erteilt aufgrund von Auskunftsersuchen Auskunftsbescheide. Der Ablauf des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach dem wie viele Behörden angefragt werden müssen.

Auskunft

Löschung erreichen

Die Speicherungsdauer von Daten, die in Polizei-Datenbanken aufgenommen wurden, ist üblicherweise sehr lang. Die Polizei prüft oftmals erst nach zehn Jahren, ob die weitere Speicherung noch „erforderlich“ ist. Durch Löschungsanträge kann erreicht werden, dass Einträge schneller verschwinden. Vom Verfahrensablauf her ist es sinnvoll, zunächst Ausknuft zu beantragen.

Löschung