Datenbanken der Polizei

Welche Datenbanken gibt es bei der Polizei?

INPOL, POLAS, ComVor, @rtus, POLIKS etc

Es gibt verschiedene Datenbanken, in denen Polizeibehörden personenbezogene Daten speichern. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Polizei und auf Bundesebene nehmen zusätzlich das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Zoll polizeiliche Aufgaben wahr. Jede dieser Polizeibehörden betreibt ein eigenes Datei-System, hat eine eigene Datenbank. Daneben haben in manchen Flächenstaaten die einzelnen Polizeipräsidien eigene Daten-Sammlungen. Gleichzeitig gibt es ein Datei-System namens INPOL, in das alle 16 Länder-Polizeien sowie BKA, Bundespolizei und der Zoll Daten einspeisen und die dort gespeicherten Daten abrufen können.

Innerhalb der einzelnen Datenbanken gibt es unterschiedliche Formen der Speicherungen. In den Datenbanken der Länder wird zumeist unterschieden zwischen der Vorgangsdatenverwaltung, wo zu jeder polizeilichen Tätigkeit (also auch einer Identitätsfeststellung oder einer Anzeigenaufnahme) ein Eintrag aufgenommen wird, und Spezialdateien wie den so genannten Kriminalpolizeilichen Sammlungen, wo strafrechtliche Ermittlungsverfahren gespeichert werden

In INPOL können Daten in bestimmten Dateien hinterlegt werden, zum Beispiel der Datei für erkennungsdienstliche Daten oder für DNA oder in Dateien unter bestimmten Oberbegriffen wie „Gewalttäter Sport“ oder „Innere Sicherheit“.

Ein Verfahren - fünf Einträge

Aufgrund der Parallelstruktur von Datenbanken bei den einzelnen Polizeien und im so genannten Verbundsystem auf der einen Seite und verschiedenen Dateien innerhalb dieser verschiedenen Datenbanken kann es dazu kommen, dass ein einzelnes Verfahren zu mehreren Einträgen führt (siehe "Speicherung durch die Polizei"). So kann zum Beispiel ein einzelnes Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, weil jemand sich gegen seine Verbringung aus einer Sitzblockade gewehrt hat, in fünf verschiedenen Dateien landen: im landeseigenen System in der Vorgangsverwaltung und in der "Kriminalpolizeilichen Sammlung" sowie im Verbundsystem im "Kriminalaktennachweis", in der Datei "Gewalttäter links" und in der Datei "Innere Sicherheit".

Personengebundene/ personenbezogene Hinweise

Eine Besonderheit sind so genannte „personengebundene“ oder „personenbezogene Hinweise“. Hier wird ein bestimmtes Label mit der Person so verknüpft, dass es bei einer Eingabe des Namens in den Polizei-Computer sofort aufleuchtet. Solche Hinweise können sein: „Betäubungsmittel-Konsument“, „Ansteckungsgefahr“, „Straftäter – linksmotiviert“, „gewalttätig“, „bewaffnet“ und ähnliches. 

Im Jahr 2014 waren bundesweit über 750.000 derartige Hinweise in INPOL gespeichert (BT-Drs 18/2832, S. 42), darunter über eine halbe Million Mal der Hinweis auf den Konsum von Betäubungsmitteln.

Solche personengebundenen Hinweise werden zusätzlich zu Eintragungen in Dateien gespeichert und werden bei der Abfrage direkt hinter den Personalien angezeigt.