Ablauf eines Verfahrens

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit Auskunfts- und Löschungs-Verfahren in verschiedenen Bundesländern weiß ich, dass die Fälle sehr unterschiedlich sind. Einen vorgezeichneten Weg gibt es nicht. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, gestuft vorzugehen. Wenn unklar ist, in welchen Bundesländern Speicherungen vorhanden sein könnten, kann eine vorgezogene Auskunft über die Daten in den Dateien im INPOL-Verbund-System Ansatzpunkte bieten.

Grundsätzlich laufen die Verfahren nach folgendem Schema ab:

  • Sie berichten mir, wieso Sie denken, dass Daten über Sie in Polizei-Datenbanken gespeichert sind. Ich erkläre Ihnen, in welcher oder welchen der vielen polizeilichen Datei-Systemen wahrscheinlich Daten-Eintragungen über Sie gespeichert sind. Dann berate ich Sie, wo es sinnvoll ist, anzufragen,
  • Ich stelle Auskunftsersuchen bei einer oder mehreren Polizei-Behörde(n).
  • Sobald die Antworten eingehen, erkläre ich Ihnen den Inhalt: was bedeuten die Abkürzungen, welche Daten kann welche Polizeibehörde abrufen, wie lang ist die Frist, nach der die Polizeibehörde prüfen wird, ob die Daten gelöscht werden und ähnliches.
  • Ich erläutere Ihnen die Erfolgsaussichten eines Löschungsantrags.
  • Ich stelle für Sie Löschungsersuchen und verfolge diese – wenn das von Ihnen gewünscht und Erfolg versprechend ist – bis vor Gericht.