Löschung beantragen

Sobald man aufgrund eines Auskunftsantrags Kenntnis von den gespeicherten Daten erhalten hat, kann die Löschung dieser Speicherungen beantragt werden. Das Löschungsverfahren kann unterschiedlich verlaufen:

Manchmal reicht ein einfacher Brief an die speichernde Polizei-Behörde mit der Aufforderung aus, die Eintragung in der Polizei-Datenbank zu löschen. Manchmal müssen mehrere Anträge bei verschiedenen Polizei-Behörden gestellt werden, zum Beispiel wenn ein Vorfall sowohl vom Landeskriminalamt eines Bundeslandes als auch durch das BKA gespeichert wird. Hier muss erreicht werden, dass beide Polizeien die Löschung des jeweiligen Eintrags verfügen.

Manchmal weigern sich Polizei-Behörden, die in ihren Datei-Systemen gespeicherten Daten zu löschen. Oftmals teilen sie aber gleichzeitig von sich aus mit, dass sie die Frist verkürzen, nach der sie eine Löschung vornehmen werden, wenn zwischenzeitlich nichts Neues hinzugekommen ist.

Wer nicht hinnehmen will, dass die Löschung aufgeschoben wird, kann dagegen Widerspruch einlegen. Wenn selbst das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich verläuft, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden, das dann die Polizei-Behörde verpflichten kann, die Löschung vorzunehmen.

Welche Erfolgsaussichten Löschungsanträge haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Das sind zum einen Faktoren, die die betroffene Person und den gespeicherten Sachverhalt betreffen:

  • Wie schwer wiegend war der Vorfall, aufgrund dessen die Daten aufgenommen wurden? Handelte es sich um ein Verfahren wegen eines geringfügigen Delikts wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung oder war es etwas schwerer wiegendes wie gefährliche Körperverletzung oder Raub?
  • Wie stark war der Verdacht gegen die Person, deren Daten gespeichert sind? Gab es noch weitere Verdächtige oder kann es sich um ein Missverständnis gehandelt haben?
  • Wie ist das Strafverfahren zu dem Vorfall ausgegangen, wenn es eines gab?
  • Wie lang liegt die Sache zurück?
  • Gab es zwischenzeitlich weitere polizeiliche Ermittlungen gegen die Person oder handelt es sich um einen Einzelfall?
  • Hat die Sache einen politischen Hintergrund oder fand sie im Fußball-Kontext statt? Gab es sonstige Besonderheiten, wie dass eine Waffe gefunden wurde oder Drogen?

 

Zum anderen spielt aber auch eine Rolle, was genau wo gespeichert ist:

  • Sind die Daten in einer besonderen Datei wie „Gewalttäter Sport“ oder „Innere Sicherheit“ gespeichert oder in der allgemeinen Vorgangs-Daten-Verwaltung, in der jeder Vorgang gespeichert wird, den die Polizei anlegt?
  • Welche Polizeibehörde welchen Bundeslandes hat die Speicherung verfügt?
  • Wann endet die von der speichernden Polizeibehörde festgesetzte Frist, nach deren Ablauf die Notwendigkeit der weiteren Speicherung geprüft werden soll?


Eine Gesamtbetrachtung der gesamten Faktoren zeigt, wie groß die Erfolgsaussichten eines konkreten Löschungsbegehrens sind.

Auftrag erteilen