Polizeiliche Abrufe der Daten

Polizeiliche Kontrollen, bei denen die Polizei regelmäßig auch überprüft, ob sich zu einer Person Eintragungen in Polizei-Dateien finden, sind:

  • Ausreise- und Einreise-Kontrollen an Flughäfen oder Grenzübergängen
  • Verkehrs-Kontrollen
  • Personalienfeststellungen im öffentlichen Straßenland – in Zusammenhang mit Demonstrationen, oder an Orten, die als Anziehungspunkte für bestimmte Straftäter*innen gelten wie Bahnhöfe für Diebstähle oder von der Drogenszene frequentierten Parkanlagen.

Hinzu kommen Verfahren, in denen andere Behörden oder Stellen berechtigt sind, bei der Polizei abzufragen, ob Eintragungen vorliegen, wie zum Beispiel im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen, die Voraussetzung für Tätigkeiten in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen sind. Hier können sogar Angestellte im Einzelhandel betroffen sein, wenn sie zum Beispiel in einer Filiale ihres Ladens am Flughafen eingesetzt werden sollen, oder Computerfachleute, die externe Dienstleistung in einer sicherheitsrelevanten Firma erbringen sollen.

Wenn sich bei derartigen Routine-Kontrollen oder Sicherheitsüberprüfungen herausstellt, dass zu einer Person Speicherungen in Polizei-Datenbanken vorliegen, schließen sich oftmals weitere polizeiliche Maßnahmen an die Kontrolle an, wie Durchsuchungen oder auch Drogen-Tests. Die Konsequenzen einer Speicherung können sich sehr nachteilig auswirken.