Auskunft beantragen

Was hat die Polizei über mich gespeichert?

Wenn Betroffene über zufällige Kontrollen beim Reisen oder im Verkehr oder aufgrund eines anderen Anlasses erfahren, dass über sie Daten gespeichert sind – wie unter der Überschrift „Beispiel-Eintragungen“ beschrieben, geht es zunächst darum, herauszufinden, was genau in welcher Datei gespeichert ist.

Wie unter der Überschrift Datenbanken der Polizei erläutert, gibt es sehr viele unterschiedliche Dateien auf Landes- und Bundesebene. Und wie unter der Überschrift Speicherung durch die Polizei dargestellt, werden auch zu demselben Sachverhalt oftmals mehrere Einträge gespeichert.

Die verschiedenen Polizeibehörden geben auf Antrag nur darüber Auskunft, was in den bei ihnen geführten Datenbanken gespeichert ist. Über die Speicherungen aller einzelnen Polizeibehörden in der Verbunddatei „INPOL“ gibt das Bundeskriminalamt gesammelt Auskunft. Löschungsanträge müssen dann aber gegenüber der jeweiligen Polizeibehörde gestellt werden, die den Sachverhalt in INPOL gespeichert hat.

Es gibt kein Standardverfahren, bei welchen Polizeibehörden anzufragen ist, das in jedem Fall neu zu entscheiden. Der Ablauf des Verfahrens ist unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es bei den einzelnen Polizei-Behörden unterschiedliche formelle Vorgaben für Auskunftsersuchen, bei manchen muss eine Kopie eines Personalausweises vorgelegt werden, bei anderen nicht.

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